Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes kritisiert.
„Während auf den Integrationsgipfeln die Zusammenarbeit mit den Migrantenorganisationen immer wieder durch die Bundesregierung gelobt wird, verschärft die Bundesregierung wieder das Aufenthaltsrecht“, erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat. Die Türkische Gemeinde in Deutschland befürwortet ein Anreizsystem, das den erfolgreichen Integrationskursteilnehmer/innen eine schnellere Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltstitels, die Niederlassungs¬erlaubnis (von derzeit 5 Jahren auf z.B. 2 oder 3 Jahre) ermöglicht.
„Dass Zwangsheiraten zu einem eigenständigen Straftatbestand benannt wurde, wurde von der Türkischen Gemeinde in Deutschland begrüßt. Dies wird jedoch durch die Erhöhung der Ehebestandszeit von 2 auf 3 Jahre für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten konterkariert“, erklärte Kolat weiter, zumal diese Regelung aufgrund des Assozierungsabkommens zwischen der Türkei und der EU für türkische Staatsangehörige nicht gilt.
Mit dieser Einstellung entfernt sich die Bundesregierung von der Türkischen Gemeinde in Deutschland geforderten Willkommenskultur für Neueinwanderer/innen.