Berlin, 18.12.2012
Verbot der Muttersprachen auf dem Schulhof
Türkischverbot – Diskriminierung ohne Ende?
Die Türkische Gemeinde in Deutschland sieht in dem in einer Schule des Landes NRW ausgesprochenen Türkischverbot gegenüber den türkischen Schüler_innen (außerhalb des Unterrichtes) einen Eingriff auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2, Abs. 1 GG. Außerdem ist jedes Verbot, keine andere Sprache als Deutsch zu sprechen, auch ein Verstoß gegen Art. 2, Abs. 2 b der Antirassismusrichtlinie 2000/43 EG.
„Wenn in einer Bildungseinrichtung das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen innerhalb der Pause als „Respektlosigkeit” gewertet wird, zeugt dies von einer diskriminierenden Haltung, da damit andere Sprachen und Kulturen abgewertet werden“, erklärte der bildungspolitische Sprecherin der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Bilge Yörenc.
In einem Einwanderungsland sei Mehrsprachigkeit ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Die in letzter Zeit bekannt gewordenen Vorfälle, in denen die türkische Sprache verboten wurde, zeigen, dass auch in Bildungseinrichtungen immer noch nicht akzeptiert wird, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei.
„Für die Türkische Gemeinde in Deutschland ist es umso mehr unverständlich, dass in einem Bundesland, in dem von den rund 2,1 Millionen Schüler_innen 25,2% eine Zuwanderungsgeschichte haben, ein Türkischverbot in einem Gymnasium ausgesprochen wurde“, so Yörenc weiter.
Die Bedeutung des Deutschen als allgemeines Verständigungsmittel und erst recht als Schlüssel zum Bildungserfolg werde von allen Eltern anerkannt. Es könne jedoch keine Rede davon sein, dass die türkischstämmigen Schüler_innen deshalb ihre Herkunftssprache aufgeben, da diese zu ihrer zweisprachigen Sozialisation gehöre.
Bilge Yörenc: „Die Vitalität des Türkischen ist nachweislich hoch und zahlreiche Indizien deuten darauf hin, dass dies auch noch längere Zeit so bleiben wird. Verbote dagegen führen zur Distanzierung und Trotzreaktionen.“
Als Einwanderungsland solle sich die Bundesrepublik Deutschland hier das Land NRW auch im Bereich der Bildung endlich der Herausforderung stellen und die Herkunftssprachen der Migranten ohne Wenn und Aber auch als bildungssprachliches Gut fördern. Türkisch gehöre zu Deutschland. Die Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit sei ein wesentlicher Teil der sprachlichen Bildung. Wertschätzung und Förderung von Mehrsprachigkeit und „Deutsch lernen“ seien kein Widerspruch, sondern eine Zielsetzung in einer mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland wehre sich entschieden gegen das Türkischverbot und fordere das Bildungsministerium des Landes Nordrhein – Westfalen auf, dafür zur Sorge tragen, dass das Teilhabe- und Integrationsgesetz, indem die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit ausdrücklich und gesetzlich verankert werde, den Schulen des Landes Nordrhein – Westfalen – bekannt zu machen. Angeblich habe ein Gymnasium in Ahlen davon noch keine Kenntnis gehabt.
[:tr]Berlin, 18.12.2012
Verbot der Muttersprachen auf dem Schulhof
Türkischverbot – Diskriminierung ohne Ende?
Die Türkische Gemeinde in Deutschland sieht in dem in einer Schule des Landes NRW ausgesprochenen Türkischverbot gegenüber den türkischen Schüler_innen (außerhalb des Unterrichtes) einen Eingriff auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2, Abs. 1 GG. Außerdem ist jedes Verbot, keine andere Sprache als Deutsch zu sprechen, auch ein Verstoß gegen Art. 2, Abs. 2 b der Antirassismusrichtlinie 2000/43 EG.
„Wenn in einer Bildungseinrichtung das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen innerhalb der Pause als „Respektlosigkeit” gewertet wird, zeugt dies von einer diskriminierenden Haltung, da damit andere Sprachen und Kulturen abgewertet werden“, erklärte der bildungspolitische Sprecherin der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Bilge Yörenc.
In einem Einwanderungsland sei Mehrsprachigkeit ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Die in letzter Zeit bekannt gewordenen Vorfälle, in denen die türkische Sprache verboten wurde, zeigen, dass auch in Bildungseinrichtungen immer noch nicht akzeptiert wird, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei.
„Für die Türkische Gemeinde in Deutschland ist es umso mehr unverständlich, dass in einem Bundesland, in dem von den rund 2,1 Millionen Schüler_innen 25,2% eine Zuwanderungsgeschichte haben, ein Türkischverbot in einem Gymnasium ausgesprochen wurde“, so Yörenc weiter.
Die Bedeutung des Deutschen als allgemeines Verständigungsmittel und erst recht als Schlüssel zum Bildungserfolg werde von allen Eltern anerkannt. Es könne jedoch keine Rede davon sein, dass die türkischstämmigen Schüler_innen deshalb ihre Herkunftssprache aufgeben, da diese zu ihrer zweisprachigen Sozialisation gehöre.
Bilge Yörenc: „Die Vitalität des Türkischen ist nachweislich hoch und zahlreiche Indizien deuten darauf hin, dass dies auch noch längere Zeit so bleiben wird. Verbote dagegen führen zur Distanzierung und Trotzreaktionen.“
Als Einwanderungsland solle sich die Bundesrepublik Deutschland hier das Land NRW auch im Bereich der Bildung endlich der Herausforderung stellen und die Herkunftssprachen der Migranten ohne Wenn und Aber auch als bildungssprachliches Gut fördern. Türkisch gehöre zu Deutschland. Die Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit sei ein wesentlicher Teil der sprachlichen Bildung. Wertschätzung und Förderung von Mehrsprachigkeit und „Deutsch lernen“ seien kein Widerspruch, sondern eine Zielsetzung in einer mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland wehre sich entschieden gegen das Türkischverbot und fordere das Bildungsministerium des Landes Nordrhein – Westfalen auf, dafür zur Sorge tragen, dass das Teilhabe- und Integrationsgesetz, indem die Wertschätzung der Mehrsprachigkeit ausdrücklich und gesetzlich verankert werde, den Schulen des Landes Nordrhein – Westfalen – bekannt zu machen. Angeblich habe ein Gymnasium in Ahlen davon noch keine Kenntnis gehabt.