Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist von hoher gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Relevanz. Sie ist in einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund.
Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben auch bei gleicher Qualifikation geringere Beschäftigungschancen als Personen ohne Migrationshintergrund. Erst kürzlich hat dies – bezogen auf den Ausbildungsmarkt – eine Studie im Auftrag des Forschungsbereichs des Sachverständigenrats für Migration und Integration gezeigt.
Öffentliche und private Arbeitgeber lassen damit inmitten des Fachkräftemangels ein großes Beschäftigtenpotential ungenutzt. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft verhindert eine optimale Ausschöpfung der Ressourcen auf dem Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze können somit nicht mit den qualifiziertesten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt werden.
Darüber hinaus hat es auch Auswirkungen auf den Einzelnen: Das Gefühl, benachteiligt zu werden, kann bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Resignation und Ausgrenzungserfahrungen führen sowie die Arbeitsmotivation und die Leistung senken.
Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren sind nachweislich im ersten Stadium einer Bewerbung am größten. Deshalb sehen Experten hier den wichtigsten Ansatzpunkt, um die Beschäftigungschancen benachteiligter Gruppen zu verbessern. Das erfolgreiche Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aber auch ein aktuelles Projekt des Landes Baden-Württemberg sowie internationale Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungsverfahren zeigen, dass dieses Verfahren Chancengleichheit sicherstellt und Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten wirkungsvoll begegnen kann.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Türkische Gemeinde in Deutschland appellieren deshalb an öffentliche und private Arbeitgeber in Deutschland, durch die Einführung bzw. Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren Chancengleichheit im Bewerbungsprozess sicherzustellen.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland wird ab sofort mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Neubesetzung von Stellen in ihrer Bundesgeschäftsstelle das anonymisierte Bewerbungsverfahren anwenden.
Berlin, 1. Dezember 2014
Christine Lüders Safter Ç?nar
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bundesvorsitzender d. Türkischen Gemeinde in Dtl.
[:tr]Gemeinsame Erklärung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Türkischen Gemeinde in Deutschland
Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist von hoher gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Relevanz. Sie ist in einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund.
Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben auch bei gleicher Qualifikation geringere Beschäftigungschancen als Personen ohne Migrationshintergrund. Erst kürzlich hat dies – bezogen auf den Ausbildungsmarkt – eine Studie im Auftrag des Forschungsbereichs des Sachverständigenrats für Migration und Integration gezeigt.
Öffentliche und private Arbeitgeber lassen damit inmitten des Fachkräftemangels ein großes Beschäftigtenpotential ungenutzt. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft verhindert eine optimale Ausschöpfung der Ressourcen auf dem Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze können somit nicht mit den qualifiziertesten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt werden.
Darüber hinaus hat es auch Auswirkungen auf den Einzelnen: Das Gefühl, benachteiligt zu werden, kann bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Resignation und Ausgrenzungserfahrungen führen sowie die Arbeitsmotivation und die Leistung senken.
Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren sind nachweislich im ersten Stadium einer Bewerbung am größten. Deshalb sehen Experten hier den wichtigsten Ansatzpunkt, um die Beschäftigungschancen benachteiligter Gruppen zu verbessern. Das erfolgreiche Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aber auch ein aktuelles Projekt des Landes Baden-Württemberg sowie internationale Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungsverfahren zeigen, dass dieses Verfahren Chancengleichheit sicherstellt und Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten wirkungsvoll begegnen kann.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Türkische Gemeinde in Deutschland appellieren deshalb an öffentliche und private Arbeitgeber in Deutschland, durch die Einführung bzw. Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren Chancengleichheit im Bewerbungsprozess sicherzustellen.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland wird ab sofort mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Neubesetzung von Stellen in ihrer Bundesgeschäftsstelle das anonymisierte Bewerbungsverfahren anwenden.
Berlin, 1. Dezember 2014
Christine Lüders Safter Çınar
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bundesvorsitzender d. Türkischen Gemeinde in Dtl.