Der Innenausschuss des Bundesrates hat beschlossen, dass Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr nach dem Geburtsortprinzip erhalten, sondern nur dann, wenn ein Elternteil in Deutschland geboren ist. Nach der jetzigen Rechtslage werden Kinder ausländischer Eltern Deutsche, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.
„Dies ist Rückkehr zum mittelalterlichen Staatsbürgerschaftsverständnis“, sagte Kenan Kolat.
Der Vorschlag, das eigenständige Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten von 2 Jahren auf 4 Jahre zu erhöhen, sei eine Aushöhlung der Rechte insbesondere ausländischer Ehefrauen.
Die Einführung eines „Eintrittsgeldes“ in Höhe von 1.500 € für nachziehende Ehegatten ist nicht nur absurd, sondern wahrscheinlich verfassungswidrig, so Kolat.
Auch die finanzielle Beteiligung an den sog. Integrationskursen durch den Bund und den Teilnehmer ohne eine soziale Differenzierung sei verfassungsrechtlich bedenklich, so Kolat weiter.
Die weitere Absenkung des Nachzugsalters auf 10 Jahre sei eine weitere Klassifizierung der Nicht-Deutschen und außerdem diskriminierend.
Kenan Kolat appellierte an die Bundesregierung, in diesem Falle auf ein Zuwanderungsgesetz zu verzichten.