Jetzt behauptet das Verwaltungsgericht Köln, dass die Zeugenaussagen bei diesem Prozess unter Folter erzwungen würden. Dies ist eine ungeheuerliche Unterstellung und Diffamierung gegenüber den Gerichten in der Türkei und eine Art und Weise der willkürlichen Intepretation der Richter an dem Verwaltungsgericht in Köln. Das Gericht scheint über die Entwicklung der letzten Jahrte in der Türkei völlig uninformiert zu sein. In der Türkei wurde der Folter und den Folterern der Kampf angesagt. Hierfür wurden neuerdings die Straften verschärft, die Öffentlichkeit sensibilisiert.
Dagegen begrüssen wir die Entscheidung, Kaplan das von ihm missbrauchte Asylrecht abzuerkennen. Er ist ist ein Feind der Demokratie, des Rechtssstates und des Laizismus und scheut sich nicht davor, gegen andersdenkende Gewalt zu propagieren und anzuwenden. In einer Zeit, wo alle staatlichen Stellen, einschließlich der Justiz, einen entschiedenen und aufeinander abgestimmten Einsatz gegen den Terror leisten müssen, dürfen die Befürworter der Gewalt und des Terrors das hohe Gut Asylrecht nicht missbrauchen.
Die Türkei hat mit bereits durchgeführten umfangreichen rechtsstaatlichen Reformen die EU-Standards erreicht. Die Umsetzung dieser Reformen ist das erklärte Ziel der Regierung und Justiz. Nach unserer Auffassung entspricht das Gerichtsverfahren, das Kaplan in der Türkei erwartet, rechtstaatlichen und westlichen Anforderungen. Die TGD begrüßt daher die Aussage von Bundesinnenminister Otto Schily, dass Kaplan so schnell wie möglich in die Türkei abgeschoben werden soll. Denn Kaplan stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit, sondern auch eine ernste Gefahr für den Integrationsprozess der muslimischen Bevölkerungsgruppe in Deutschland dar. Kaplans Verständnis vom Islam verschärft die bereits bei Teilen der Gesellschaft vorhandenen Vorurteile gegen den Islam und gegen die muslimische Bevölkerung Deutschlands.
Die überwiegende Mehrheit der europäischen Muslime ist gesetzestreu und lehnt Extremismus und Terror entschieden ab.
Prof. Dr. Hakkı Keskin