Am heutigen Gespräch mit der Staatsministerin, Prof. Dr. Maria Böhmer nahmen neben dem Bundesvorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, Annelie Buntenbach vom DGB, Jürgen Micksch vom Interkulturellen Rat und Prof. Dr. Rita Süssmuth teil. Thema des Gesprächs war der sog. Optionszwang für Jugendliche, die per Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit und die der ausländischen Eltern erhalten, und sich ab dem 18. Lebensjahr (bis zum 23. Lebensjahr) für die eine oder die andere Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Im Gespräch wies der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat auf den unnötigen bürokratischen Aufwand durch diese Regelung hin. Unabhängig von den zu erwartenden ungeklärter verfassungsrechtlichen Fragen verlangte er die Abschaffung der Optionsregelung.
„In den letzten Jahren sind laut Statistischem Bundesamt über die Hälfte der Einbürgerungen in Deutschland unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgt, ohne dass ein Problem entstanden ist“, so Kenan Kolat.
Zurzeit werden jährlich ca. 100.000 Menschen eingebürgert. Das Einbürgerungsverfahren dauert zwischen 12 und 24 Monaten. Rund 40.000 Optionsfälle werden ab 2018, mit Vollendung des 18. Lebensjahres, jährlich eintreten. Hinzu kommen Altfälle der Jahrgänge 1990 bis 1999 in Höhe von ca. 200.000 – 300.000.
Kenan Kolat gab zu bedenken: „Einbürgerungsbehörden werden dann ihre Zeit zum Teil mit den Optionsfällen verbringen, so dass ihnen wenig Zeit für die ‚normalen‘ Einbürgerungen bleiben wird. Die Zahl der Einbürgerungen, die ohnehin zurückgegangen ist, wird weiterhin sinken. Wenn das Ziel der Bundesregierung nicht die Verringerung der Zahl der Einbürgerungen ist, dann muss sie entsprechende Vorkehrungen schon jetzt treffen und sich mit den Bundesländern über die Lösung der nahenden bürokratischen Problemen zu beraten.“