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Berlin, 15.04.2011

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.4.2011 (OVG 12 B 46.09) begrüßt, die Frage einer visumsfreien Einreise eines türkischen Staatsangehörigen zwecks Annahme einer Dienstleistung in Deutschland (Besuchsreise) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. „Nun wird die Frage der visumsfreien Einreise zu Besuchszwecken bis zu 3 Monaten entschieden, nachdem der EuGH bereits mehrere Urteile in diesem Bereich gefasst hat und praktisch den Visumzwang aufgehoben hatte“, erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat.

Nach Ansicht der Türkischen Gemeinde in Deutschland verstöße das Verlangen eines Visums bis zu 3 Monaten gegen dem sogenannten Stillhalteklausel im Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zwischen der Türkei und der Europäischen Union.

„Die Bundesregierung versucht krampfhaft, diesen Verstoß gegen dem Zusatzprotokol aufrechtzuerhalten, wobei unter den renommierten Jurist/innen die Sache ziemlich eindeutig ist“, so Kolat weiter.

„Ich erwarte von der Bundesregierung angesichts des zu erwartenden Urteils des EuGH die Aufhebung der Visa“, so Kolat.

Die Bundesregierung hatte das Soysal-Urteil vom 19.02.2009 dahingehend interpretiert, dass es nur für bestimmte Personengruppen eine visumsfreie Einreise ermöglichen würde. Durch die zu erwartende Entscheidung werde nun grundsätzlich die Visumsfrage beantwortet.[:tr]Berlin, 15.04.2011

Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.4.2011 (OVG 12 B 46.09) begrüßt, die Frage einer visumsfreien Einreise eines türkischen Staatsangehörigen zwecks Annahme einer Dienstleistung in Deutschland (Besuchsreise) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.„Nun wird die Frage der visumsfreien Einreise zu Besuchszwecken bis zu 3 Monaten entschieden, nachdem der EuGH bereits mehrere Urteile in diesem Bereich gefasst hat und praktisch den Visumzwang aufgehoben hatte“, erklärte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat.

Nach Ansicht der Türkischen Gemeinde in Deutschland verstöße das Verlangen eines Visums bis zu 3 Monaten gegen dem sogenannten Stillhalteklausel im Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zwischen der Türkei und der Europäischen Union.

„Die Bundesregierung versucht krampfhaft, diesen Verstoß gegen dem Zusatzprotokol aufrechtzuerhalten, wobei unter den renommierten Jurist/innen die Sache ziemlich eindeutig ist“, so Kolat weiter.

„Ich erwarte von der Bundesregierung angesichts des zu erwartenden Urteils des EuGH die Aufhebung der Visa“, so Kolat.

Die Bundesregierung hatte das Soysal-Urteil vom 19.02.2009 dahingehend interpretiert, dass es nur für bestimmte Personengruppen eine visumsfreie Einreise ermöglichen würde. Durch die zu erwartende Entscheidung werde nun grundsätzlich die Visumsfrage beantwortet.

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