Hierzu erklärt die Stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Ayse Demir, folgendes:
„Demzufolge soll die Beschneidung von minderjährigen Jungen nicht im Strafrecht sondern im Kindschaftsrecht des BGB geregelt werden, womit auch unseres Erachtens ein Zeichen gesetzt worden ist. Bei dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf wurden die Wünsche und Forderungen von den muslimischen und jüdischen Verbänden in Deutschland berücksichtigt und die Vorbehalte zur angekündigten gesetzlichen Regelung aus dem Weg geräumt.
Begrüßenswert ist insbesondere auch, dass diese Regelung nicht auf religiös motivierte Beschneidungen von Jungen fokussiert sein soll. Denn bei türkeistämmigen Bürgern in Deutschland wird die Beschneidung von Jungen unabhängig von der Ausgeprägtheit der Religiosität praktiziert. Selbst bei Atheisten, die aus dem kulturellen Kontext kommen, ist die Beschneidung ein wichtiger Teil der kulturellen Identität und für die Sozialisation von Jungen von großer Bedeutung. Ferner halten Eltern weltweit die Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen z.B. aus hygienischen Gründen für kindeswohldienlich.
Wichtig ist, dass in der vom Bundesjustizministerium angekündigten Expertenankündigung eventuelle Unklarheiten erörtert, ein Konsens erarbeitet und endlich die Rechtsunsicherheit in dieser Debatte behoben wird.“