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Neuer Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeit

EIN BÜROKRATISCHES OPTIONSPFLICHT-WEITERFÜHRUNGS-GESETZ

Die Türkische Gemeinde in Deutschland bezeichnete den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung als ein bürokratisches Optionspflicht­weiterführungsgesetz.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat erklärte: „Die Optionspflicht wird fortgeführt. Sie wird für bestimmte Gruppen aufgehoben. Jedoch müssen die Jugendlichen entweder selber (bis zum 21. Lebensjahr) einen Antrag zum Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit stellen oder ab dem 21. Lebensjahr muss die Behörde dies von Amts wegen tun.“

Dies sei im Gesetzesentwurf nicht nur widersprüchlich (§ 6 des Entwurfes), sondern bringe viel mehr Bürokratie, so Kolat weiter. Die Bundesregierung hätte hier zu mindestens die Überprüfung selber von Amts wegen machen können, um Unsicherheiten beim Verfahren aus dem Weg zu räumen, so Kolat.

Kolat warnte davor, dass durch die Bürokratisierung des Verfahrens die Zahl der allgemeinen Einbürgerungen sinken werde, da die Sachbearbeiter/innen sich viel Zeit für dieses Verfahren aufwenden müssen.

Im Entwurf sei auch keine Regelung vorgesehen, die die Altfälle regeln könne. So überlasse der Entwurf die Wiedereinbürgerung der Jugendlichen, die durch Nicht-Option oder Option für die ausländische Staatsangehörigkeit die deutsche verloren haben, dem Ermessen der Behörden. Dasselbe gelte auch für die Jugendlichen, die sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben und die verlorengegangene ausländische Staatsangehörigkeit wieder erlangen möchten. Auf die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung gäbe es keinen Anspruch.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland appellierte an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, im Gesetzesverfahren den Entwurf gründlich zu überarbeiten.

 

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