In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung mit, dass sie „bisher keinen Ansatz für die Feststellung eines Strukturproblems“ erkennen kann und begründete dies mit der geringen Anzahl von Beschwerden.
Dazu erklärte Ay?e Demir, Vorstandssprecherin des TBB: „Diese Begründung klingt wie Hohn in den Ohren der Betroffenen. Schon mehrmals wurde die Bundesregierung international für ihren Umgang mit Rassismus kritisiert“.
Erst im Mai dieses Jahres habe der UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) in seiner Antwort an die Bundesregierung die unzureichende Bekämpfung des institutionellen Rassismus in Deutschland gerügt und einen dringenden Reformbedarf angemahnt, damit vorurteilsfrei ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden. [weitere Informationen dazu hier]
Dass sich die Bundesregierung bei ihrer „Erkenntnis“ auf Zahlen der eingegangen Beschwerden bei der Bundespolizei und bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beziehe, zeige wie „ernst“ sie die internationale Kritik in ihrem Umgang mit Rassismus nehme.
„Es ist offensichtlich, dass viele Menschen sich nicht trauen sich zu beschweren, da es sich hier um keine unabhängige Beschwerdestellen handelt“, so Demir.
Aus diesem Grund fordere der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) die Bundesregierung auf, in allen staatlichen Institutionen wie Polizei, Ausländerbehörden und Gerichten unabhängige Beschwerdestellen einzurichten. Ferner müssten Rechtsschutzmöglichkeiten von Betroffenen verbessert und eine stärker menschrechtsorientierte Ausbildung in staatlichen Einrichtungen gewährleistet werden.