Kenan Kolat: „Die Türkische Gemeinde in Deutschland hatte auf dem ersten Integrationsgipfel diesbezüglich einen Vorschlag gemacht, der damals abgelehnt wurde. Umso mehr freuen wir uns über die neue Erkenntnis der Bundesregierung den Dialog mit den Migrantenorganisationen nunmehr zu institutionalisieren.“
Der Beirat soll aus 32 berufenen Mitgliedern, darunter 10 Vertreter/innen der Migrantenorganisationen bestehen. Der Beirat soll die Bundesintegrationsbeauftragte beraten.
„Ich hätte mir gewünscht, dass der Beirat die gesamte Bundesregierung berät, nicht nur die Beauftragte“, so Kolat.
Mehr als befremdlich sei allerdings die in den „Hintergrundinformationen zum Beirat“ auf der Webseite der Integrationsstaatsministerin aufgeführte Regelung: „Der Beirat fast seine Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.“ Zum einen enthalte der Erlass zur Einrichtung des Beirates keine diesbezügliche Regelung (§ 4 „Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.“). Zum anderen sei eine solche Regelung für ein Beratungsgremium ungewöhnlich. „Es kann den Eindruck entstehen lassen, dass hiermit regierungskritische Beschlüsse verhindert werden sollen. Das ist sicherlich keine gute Sache für einen ansonsten guten Anfang“, sagte Kolat.
Die Umsetzung des Koalitionsvertrages werde eine der wichtigen Themengebiete des Beirates sein, so Kolat weiter. Es sollen jedoch auch andere Themen, die die Migration und Partizipationsfragen betreffen, ebenfalls beraten werden, so Kolat.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland werde am Beirat teilnehmen und ihren Beitrag für mehr Partizipation einbringen, so Kolat abschließend.