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TGD unterstützt Vorstoß der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatler*innen

Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) besucht.

Im Gespräch mit dem TGD-Vorsitzenden Safter Ç?nar und der stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Ay?e Demir, wurden die Themen Sprachanforderung vor der Familienzusammenführung, Staatsangehörigkeitsrecht und kommunales Wahlrecht besprochen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde begrüßt und die Erwartung geäußert, dass ab sofort bei Staatsbürger*innen der Türkei kein Sprachnachweis mehr gefordert wird.

Bedauert wurde, dass der EuGH die Sprachanforderung nicht grundsätzlich aufgehoben hat, aber die Erwartung bekräftigt, dass bei dem weiterhin anhängigen Verfahren festgestellt wird, dass diese Regelung der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung wiederspricht und gänzlich annulliert wird.

Übereinstimmung herrschte darüber, dass trotz der Neufassung des Optionsrechts eine völlige Aufhebung der Optionspflicht  notwendig sei.

Die TGD begrüßte den Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, durch eine Änderung des Grundgesetzes das Kommunale Wahlrecht für Drittstaatler*innen zu ermöglichen.

 

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