Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hat geurteilt, dass der verpflichtende „Religions- und Religionskulturunterricht“ in der Türkei gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit/sog. Negative Religionsfreiheit) verstößt (Urteil vom 16.09.2014, 21163/11).
Der türkische Staatspräsident Erdoğan hat nunmehr erklärt, dass die türkische Regierung sich nicht an das Urteil halten und in den Schulen weiterhin das Pflichtfach „Religions- und Religionskultur“ bestehen werde.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland kommentiert grundsätzlich die Innenpolitik in der Türkei nicht.
Jedoch unterstützt die TGD den EU-Beitritt der Türkei. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung eines demokratischen Rechtsstaates, unter anderem auch durch Umsetzung der Entscheidungen der Europäischen Gerichtsbarkeit (Europäischer Gerichtshof/EuGH und EGMR).
Offenbar hat sich Staatspräsident Erdoğan die Bundesregierung zum Vorbild genommen.
Die Bundesregierung weigert sich beharrlich, das EuGH-Urteil, wonach eine Sprachprüfung vor der Erteilung von Einreisevisa für den Familiennachzug für türkische Staatsbürger*innen nicht zulässig ist, umzusetzen (EuGH-Urteil vom 10. Juli 2014, Rechtssache C 138/13).
So sollte sich die Annäherung zwischen Bundeskanzlerin Dr. Merkel und Staatspräsident Erdoğan nicht gestalten.