Die Einbürgerungsstatistik 2014 zeige eindrucksvoll den Zusammenhang zwischen Hinnahme der Mehrstaatigkeit und dem Einbürgerungsverhalten.
Die Einbürgerungen aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) seien gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 2 900 oder + 12,3 %) – vor allem aufgrund der Zunahme der Fälle aus Kroatien (+ 2 180 oder + 126,6 %). Bei Einbürgerungen aus EU-Staaten sei Mehrstaatigkeit der Regelfall.
Dagegen seien die Einbürgerungszahlen der Staatsbürger*innen der Türkei um 19,7 % zurückgegangen. Das Verhältnis von erfolgten Einbürgerungen zur Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben und damit alle Voraussetzungen erfüllen – betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 2,2 %, bei Staatsbürger*innen der Türkei aber nur1,6 %.
Der Hauptgrund sei die grundsätzliche Ablehnung der Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei Staatsbürger*innen der Türkei.
Der TBB wies darauf hin, dass 2014 ohnehin 53,6 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgt wären, weil es für Drittstaatler durch Ausnahme- bzw. Härteregelungen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten dürften.
„Unter diesen Umständen ist es angebracht, diesen ideologischen Ballast endlich abzuwerfen und die Mehrstaatigkeit als Regelfall einzuführen“, forderte der TBB in einer Presseerklärung.