Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft erleichtern Wer weniger Rechte hat, wird sich kaum für die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland interessieren. Nur wer mit seiner Stimme etwas ändern kann, wird sich für die hiesige Gesellschaft einsetzen. Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit ist dies jedoch nicht möglich. Meiner Meinung nach können die Parteien ihrem Verfassungsauftrag, den Willensbildungsprozess in unserem Land zu organisieren, bei über 7,4 Millionen nicht-deutschen Staatsbürger/ innen nicht nachkommen. Die Aufgabe der Politik muss es deswegen sein, für die Übereinstimmung der Wohnbevölkerung mit der Wahlbevölkerung zu sorgen. Ansonsten werden wir bei den Wahlen, insbesondere in den Kommunen, Demokratiedefizite haben, da sich dort zahlreiche Einwohner/innen nicht einbringen dürfen. Die Diskussion, die Einbürgerung am Anfang oder am Ende eines gelungenen Prozesses als Belohnung zu vollziehen, ist absurd. Die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit, die im Staatsangehörigkeitsrecht mit vielen Ausnahmen vorgesehen ist, ist nicht mehr als Ausnahme, sondern als Normalfall zu sehen, da über 50 Prozent der Einbürgerungen inzwischen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Bei der Mehrstaatigkeit wird zum Teil auch mit Doppelstandards gearbeitet. Während bei einem EU-Staatsangehörigen gar nicht nachgefragt wird, wird insbesondere bei türkischen Staatsangehörigen plötzlich die Loyalitätsfrage in den Vordergrund gerückt. Kürzlich hat der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, das Staatsangehörigkeitsrecht aus seiner Perspektive hart kritisiert. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag ihm folgt und die Vermeidung von Mehrstaatigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung bald abschafft. Dies würde sicherlich zu mehr Hinwendung von Menschen mit Migrationshintergrund führen als die aktuelle Regelung.
TGD Kontakt
Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle / Genel Merkez
Obentrautstr. 72
10963 Berlin
Tel: 030-896 83 81 0
Fax: 030-896 83 81 30