Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) kritisiert dies auf das Schärfste.
Die Sprecherin des TBB, Ay?e Demir, bewertete diesen Vorgang als einen gravierenden Rechtsbruch.
„Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar, Beschluss vom 27. Januar 2015, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) ist das Berliner Neutralitätsgesetz gegenstandslos“, sagte Demir.
Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass pauschale Verbote nicht zulässig seien, sondern „von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung .…. der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.“
„Damit widerspricht das Verhalten des Bezirksamtes eindeutig der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes“, so Demir.
Für den TBB sei es nicht hinnehmbar, dass die Bezirksbürgermeisterin Giffey und Innensenator Henkel noch nach dem Urteil das Berliner“ Neutralitätsgesetz“ weiterhin verteidigen und fordere Innensenator Henkel die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes im Abgeordnetenhaus einzuleiten.[:tr]Das Bezirksamt Neukölln hat eine Berliner Muslima nicht als Praktikantin eingestellt, weil sie ein Kopftuch trägt.
Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) kritisiert dies auf das Schärfste.
Die Sprecherin des TBB, Ayşe Demir, bewertete diesen Vorgang als einen gravierenden Rechtsbruch.
„Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar, Beschluss vom 27. Januar 2015, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) ist das Berliner Neutralitätsgesetz gegenstandslos“, sagte Demir.
Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass pauschale Verbote nicht zulässig seien, sondern „von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung .…. der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.“
„Damit widerspricht das Verhalten des Bezirksamtes eindeutig der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes“, so Demir.
Für den TBB sei es nicht hinnehmbar, dass die Bezirksbürgermeisterin Giffey und Innensenator Henkel noch nach dem Urteil das Berliner“ Neutralitätsgesetz“ weiterhin verteidigen und fordere Innensenator Henkel die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes im Abgeordnetenhaus einzuleiten.