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Die Bundesregierung hat ihre Arbeiten an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Asylrechts abgeschlossen und ihn den Landesregierungen zugeleitet.

Dazu hat die Türkische Gemeinde in Deutschland in einer Pressemitteilung wie folgt Stellung bezogen:

Die Türkische Gemeinde in Deutschland kritisiere, dass weiterhin der geforderte humanistische Aspekt auch in dem überarbeiteten Gesetzentwurf außen vor bleibt.

Laut dem Gesetzentwurf bleibe es weiterhin bei deutlichen Einschränkungen der Leistungen – insbesondere bei Betroffenen, die in einem anderen Land als schutzberechtigt anerkannt worden sind sowie Personen, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regelungen in einem anderen EU-Land durchzuführen haben oder bereits ausreisepflichtig sind.

Hinnehmbar sei auch nicht, dass Länder wie Albanien, das Kosovo und Montenegro, bei denen Diskriminierungen von Sinti und Roma alltäglich sind, als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Hinzukomme, dass Asylbewerber/innen aus diesen Ländern künftig für den Grundbedarf nur Sachleistungen erhalten sollen. Damit würde man versuchen wollen, die Rechtsprechung von Karlsruhe, welche Leistungen unterhalb von Hartz IV für Asylbewerber/innen untersagt hatte, zu umgehen.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland fordere die Ministerpräsidenten und Kabinettsmitglieder auf, bei ihrem Treffen am Donnerstag den Gesetzentwurf hin zu einer humanistischen Asylpolitik zu überarbeiten.

Hier können Sie die Position der TGD zur Flüchtlingsfrage einsehen.

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