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Wie bereitet sich die Türkische Gemeinde in Deutschland auf die Bundestagswahl vor?

  • Mobilisierung: deutschlandweit 50.000 Flyer verteilen / Einsatz von deutschlandweit 10 Wahlkampagnen-Bussen vom 13.2. bis 22.2. / Luftballons mit dem Slogan der Kampagne / Westen für Mitarbeiter vor Ort für den Wiedererkennungswert (Flyer sind unten verfügbar)
  • Erstellung eines Kalenders, der die Aktivitäten unserer Mitgliedsverbände dokumentiert
  • Am Samstag, den 15. Februar, findet eine koordinierte, deutschlandweite Veranstaltung statt, an der sich alle Mitgliedsverbände beteiligen werden
  • Recherche und Bekanntmachung der Wahlprogramme der Parteien zur Migrations- und Türkeipolitik (siehe unten)
  • Vergleich der Wahlprogramme der Parteien und der Forderungen der TGD (Wahlprüfsteine Parteien)
  • Wahlprüfsteine mit allen Direktkandidat*innen in den Wahlkreisen  deren Antworten auf der TGD-Homepage online stellen
  • Informationen zur Briefwahl (siehe unten) und zur Erst- und Zweitstimme (siehe unten)
  • Erstellung von Videos speziell für junge Wähler*innen auf Instagram, TikTok und anderen sozialen Medien

Auszüge aus den Wahlprogrammen der Parteien zur Migrations- und Türkeipolitik finden Sie hier.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann man auf 3 Arten wählen.
  • Briefwahl
  • Sofort-Wahl im Wahlamt vor dem Wahltag
  • Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag
  • Was kann ich tun, wenn ich meinen Wahlberechtigungsschein nicht erhalten habe?
1. Briefwahl

Um per Brief wählen zu können, erhalten deutsche Bürgerinnen und Bürger einen Wahlbenachrichtigungsschein.

Diesen müssen Sie ausfüllen und per Post zurücksenden oder beim zuständigen Wahlamt abgeben und angeben, dass Sie per Briefwahl wählen wollen.

Sie erhalten dann per Post einen Brief mit dem Wahlschein. Dieser Briefumschlag enthält den Stimmzettel, die Wahlbenachrichtigung, den Umschlag, in den der Stimmzettel gelegt wird, und den Umschlag, in dem er zurückgeschickt wird.

Auf dem langen Stimmzettel haben Sie 2 Stimmen. Die 1. Stimme auf der linken Seite ist für den direkt gewählten Kandidaten, der von den Parteien in Ihrer Region nominiert wurde, und die rechte Seite ist für die Partei. Mit beiden Stimmen stecken Sie den Wahlzettel in den mit Wahlumschlag beschrifteten Umschlag, verschließen ihn und versiegeln ihn.

Anschließend müssen Sie den Wahlschein unterschreiben. Mit diesem unterschriebenen Dokument stecken Sie den Umschlag, in dem Sie Ihre Stimme abgegeben haben, verschlossen in den größeren Umschlag. Achten Sie darauf, dass dieser Umschlag auf der Rückseite an das Wahlamt adressiert ist. Anschließend können Sie diesen Umschlag verschließen und zur Post bringen. Eine Briefmarke müssen Sie nicht aufkleben. Sie können auch zum Wahlamt gehen und den Umschlag persönlich abgeben. Achten Sie darauf, dass die Post mindestens 3 Tage vor der Wahl eingeht, damit Ihre Stimme nicht verloren geht.

2) Sofort-Wahl im Wahlamt vor dem Wahltermin

Sobald Sie Ihren Wahlberechtigungsschein erhalten haben, können Sie sofort zu Ihrem örtlichen Wahlamt gehen und dort Ihre Stimme abgeben. Sie müssen also nicht auf den Wahltag warten.

3) Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag

In der Regel geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme am Wahltag in dem Wahllokal ab, das in der ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wie in den Punkten 2 und 3 erwähnt, müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe dabei haben. Ohne diesen können Sie nicht an der Wahl teilnehmen.

4) Was kann ich tun, wenn ich meinen Wahlberechtigungsschein nicht erhalten habe?

Was Sie tun müssen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in diesen Tagen per Post zugestellt wird, nicht erhalten haben:

a) Um wählen zu können, müssen Sie spätestens 6 Wochen vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

b) Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, gehen Sie zum Wahlamt, um zu prüfen, ob Sie als Wählerin oder Wähler eingetragen sind. Wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung.

c) Wenn Sie vor kurzem die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, aber noch keinen Personalausweis haben, können Sie nicht wählen. Mit einer Einbürgerungsurkunde ist es nicht möglich, zu wählen. In diesem Fall müssen Sie sofort einen Antrag beim Bürgeramt stellen und sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen. Da es lange dauert, einen Termin für diese Verfahren zu vereinbaren, sollten Sie den Antrag per E-Mail oder vor Ort stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 16. Februar 2025 gestellt werden.

Was sind die Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl?

Bei der Bundestagswahl 2025 geben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen ab: Erststimme (ERSTSTIMME, Direktwahl) und Zweitstimme (ZWEITSTIMME, Parteistimme). Mit der Erststimme wählen Sie den regionalen Kandidaten (in der Regel in dem Bezirk, in dem Sie wohnen) und mit der Zweitstimme die Partei.

Die Zweitstimme ist die wichtigere Stimme bei dieser Wahl. Nach dieser Stimme werden die Parteien im Bundestag vertreten.

Mit der Wahlrechtsreform 2023 wird eine wichtige Änderung eingeführt: Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Bundestag ist nun auf 630 begrenzt. Bislang konnte diese Zahl variieren.

Im ersten Wahlgang wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.

Die Wahl funktioniert wie folgt: In der Regel ist der Kandidat direkt in den Bundestag gewählt, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält. Erhält eine Partei jedoch mehr Erststimmen als sie an Abgeordneten aus den Zweitstimmen erhält, kann der Abgeordnete, der die Erststimme mit der geringsten Stimmenzahl erhalten hat, nicht direkt in den Bundestag einziehen, da die Zahl der Abgeordneten nach der Zweitstimme ermittelt wird.

Vertretung der Parteien im Bundestag:

Um in den Bundestag einzuziehen, müssen die Parteien bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Die Stimmen von Parteien, die diesen Prozentsatz nicht erreichen, sind verfallen.

Parteien, die direkt (mit der Erststimme) in mindestens 3 Wahlkreisen einen Parlamentssitz erringen, können in den Bundestag einziehen, auch wenn sie nicht 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen.

GEBEN SIE IHRE STIMME MIT DEM WISSEN AB, DASS DIE 2. STIMME DIE WICHTIGSTE STIMME IST.

GEHEN SIE DEFINITIV WÄHLEN.

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