Ab morgen dürfen bestimmte Personengruppen – darunter Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen – wieder freiwillig an Integrationskursen teilnehmen. Die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßt diese teilweise Korrektur des Zulassungsstopps, warnt aber davor, sie als Lösung misszuverstehen: Asylsuchende und Geduldete bleiben faktisch ausgeschlossen und werden nur in Einzelfällen berücksichtigt.
„Dass die Bundesregierung ihre eigene Kürzungspolitik nun teilweise zurücknimmt, zeigt vor allem eines: Der Zulassungsstopp war nie notwendig, sondern eine politische Entscheidung mit vermeidbaren Folgen“, erklärt Mehtap Çağlar, Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland. „Aber wer jetzt den Zugang zu Sprache erneut nach Aufenthaltsstatus sortiert, löst das eigentliche Problem nicht. Sprachförderung darf sich nicht danach richten, welchen Pass jemand hat oder wie schnell er wirtschaftlich verwertbar erscheint. Wer in Deutschland lebt und Deutsch lernen will, muss die Möglichkeit dazu bekommen – unabhängig vom Aufenthaltstitel.“
Von der neuen Verordnung profitieren vorrangig Geflüchtete aus der Ukraine, EU-Bürger*innen und bestimmte Familienangehörige – ohne Garantie auf einen Kursplatz, da Plätze und Haushaltsmittel begrenzt bleiben. Asylsuchende im Verfahren und Geduldete bleiben nachrangig und sind auf die deutlich kürzeren Erstorientierungskurse verwiesen.
Mehtap Çağlar sagt weiter: „Diese Auswahl schafft eine Hierarchie der Schutzbedürftigkeit, die es rechtlich so nicht geben darf. Wer monate- oder jahrelang auf eine Asylentscheidung wartet oder geduldet hier lebt, hat den gleichen Anspruch, Deutsch zu lernen, wie jede andere Person. Stattdessen zementieren wir eine Zwei-Klassen-Integration. Integration gelingt nicht durch Auswahl nach Nützlichkeit, sondern durch verlässliche Angebote für alle, die hierbleiben. Und genau das erwarten wir von der Bundesregierung.“
Die Türkische Gemeinde in Deutschland fordert die Wiederherstellung des Zugangs zu Integrationskursen für alle Asylsuchenden und Geduldeten und eine verlässliche Planungssicherheit für Träger wie Volkshochschulen und Organisationen, die die Integrationsarbeit leisten.
